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Studieren mit Behinderung

Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung


Herzlich willkommen auf den Seiten "Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung".
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Bereichen rund um das Thema Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit brauchen Studienbedingungen, die den individuellen Bedürfnissen angepasst sind. Dazu sollten sich Studieninteressierte möglichst frühzeitig über die Möglichkeiten informieren, die an der HAWK für behinderte und chronisch kranke Studierende bestehen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Nachteilsausgleiche und Härtefallregelungen

Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können zusätzlich zum Zulassungsantrag Sonderanträge stellen. Diese sollen es den Bewerberinnen und Bewerbern ermöglichen, behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen.

 

An der HAWK gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Antrag auf sofortige Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte
  • Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote -
  • Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit -

 

Sie finden das entsprechende Antragsformular als Download auf dieser Seite.

Für nähere Informationen und Beratung zum Zulassungsantrag wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Studentische Angelegenheiten.

 

Prüfungsmodifikationen

Für Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung Studien- oder Prüfungsleistungen nicht in der eigentlich vorgesehenen Form erbringen können, gibt es die Möglichkeit auch hier einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
So können beispielsweise mündliche in schriftliche Prüfungen umgewandelt werden und umgekehrt, eine Verlängerung der Bearbeitungszeit sowie die Nutzung notwendiger technischer oder personeller Hilfen beantragt werden.
Die vorgeschlagene modifizierte Form der Prüfung muss einen gleichwertigen Leistungsnachweis ermöglichen.

Beraten Sie sich möglichst frühzeitig mit den Prüferinnen und Prüfern und dem zuständigen Prüfungsamt über die Art und den Umfang der notwendigen Prüfungsmodifikationen.

Die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit kann Sie dabei unterstützen und beraten.

 

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