Studienbeiträge an der HAWK
Vorwort des Präsidenten Das Land Niedersachsen hat über das Haushaltsbegleitgesetz vom Dezember 2005 zum Wintersemester 2006/2007 für alle Erstsemester und zum Sommersemester 2007 für alle Studierenden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro eingeführt. In einem von allen niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung unterzeichneten Zukunftsvertrag ist am 11. Oktober 2005 vereinbart worden, dass diese Studienbeiträge zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden. Die HAWK hat im Sommer 2006 ein Entscheidungsverfahren entwickelt, das die Verwendung der Studiengebühren regelt. Die Studierenden sind gleichberechtigt an dem Verfahren beteiligt, denn alle über den Einsatz der Mittel entscheidenden Gremien sind zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaft besetzt. Damit die Transparenz der Verwendung gewährleistet ist, entwickelt die HAWK eine eigene Abrechnungseinheit zur Bewirtschaftung der Studiengebühren im Rahmen der Finanzbuchhaltung. Um auch langfristig die sinnvolle Verteilung sicherzustellen, schließt die Hochschulleitung mit den Fakultäten und Fachbereichen Zielvereinbarungen über eine Laufzeit von fünf Jahren ab. Diese Entwicklungspläne der Fakultäten und zentralen Einheiten werden zu einem Gesamtkonzept „Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen an der HAWK“ zusammengeführt, welches Grundlage für die jährliche Mittelzuweisung aus Studiengebühren für die Fakultäten ist. Die Einführung der Studienbeiträge ist eine Konsequenz aus der Finanzlage des Landes. Ohne Beiträge könnte die erforderliche Qualität der Lehre nicht sichergestellt werden und die Hochschulen könnten sich nicht weiterentwickeln. Natürlich stellen die Studienbeiträge auch einige Studierende vor finanzielle Probleme. Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit einer zinsgünstigen Kreditaufnahme oder Ausnahmeregelungen. Doch auch diese erfassen nicht alle Studierenden, die in Notsituationen geraten. Die HAWK wird deshalb eine Stiftung gründen, damit niemand ohne eigenes Verschulden sein Studium abbrechen muss oder gar nicht erst antreten kann. Die HAWK wird offen, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert mit den Studienbeiträgen umgehen. Und sie wird sich um die Studierenden kümmern, die Unterstützung benötigen. Prof. Dr. Martin Thren |
Wie die HAWK mit den Studienbeiträgen umgeht |
Zielvereinbarungen allgemein und Verwendung der Studienbeiträge |
Informationen des Niedersächsichen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur |


